Als Sanierungsbeauftragter nach § 157 BauGB unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Maßnahme. Zentrales Instrument hierbei ist eine regelmäßig tagende Lenkungsrunde, die von re.urban moderiert wird. Im Verständnis der re.urban stellt diese Lenkungsrunde das Quartiermanagement dar (in Fällen „Soziale Stadt“); re.urban übernimmt bei Bedarf Präsenzaufgaben wie die Besetzung eines Büros im Stadtteil.