Wir stehen wir Ihnen als Sanierungsträger bei sämtlichen Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen zur Seite. Im Rahmen eines Treuhändervertrages erfüllen wir diese Aufgabe im treuhänderischen Rechtsverhältnis auf Weisung der Stadt/Gemeinde nach Maßgabe der §§ 157 ff BauGB. In diesem Bereich verfügen unsere Mitarbeiter über langjährige Erfahrungen bei der Abwicklung klassischer Sanierungsverfahren, Soziale Stadt, Stadtumbau, städtebaulicher Denkmalschutz und EU-Förderung.