Gemäß § 144 BauGB stellen die Vorbereitenden Untersuchungen die Begründung des Antrags auf Aufnahme in die Städtebauförderung dar. Sie beinhalten die Darstellung der städtebaulichen, baulichen und sozialen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet, ein Erneuerungskonzept sowie einen Vorschlag zum Sanierungsgebiet und –verfahren sowie eine Kosten- und Finanzierungsübersicht. Die seit einigen Jahren erforderlichen Städebaulichen Entwicklungskonzepte als Bestandteil der Anmeldung werden selbstverständlich ebenfalls von re.urban erstellt.